AGB
Allgemeine Reisebedingungen der alterslos-Studienreisen
Die Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) gelten für die Angebote, für die alterslos als Reiseveranstalter auftritt. Sie sind im Zusammenhang zu sehen mit den Vorschriften, die in den §§ 651l ff. BGB über den Reisevertrag geregelt sind. Die AGB ergänzen die gesetzlichen Regelungen (§§ 651a-m BGB; §§ 4-11 BGB) und regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und dem Reiseveranstalter. Sie sind vor einer Buchung zu lesen, denn sie sind als Bestandteil des Reisevertrages zu betrachten.
1. Buchung der Reise, Buchungsbestätigung und Reisevertrag:
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Reisebuchung durch die Buchungsbestätigung von alterlos zustande. Der Kunde hat für alle Verpflichtungen der in der Buchung und der Buchungsbestätigung aufgeführten Teilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Alterslos übersendet dem Kunden einen Reisepreissicherungsschein (Insolvenzversicherung).
2. Leistungen, Änderung der Reiseausschreibung, Leistungsänderungen:
Alterslos behält sich in Übereinstimmung mit § 4 Abs. 2 BGB-InfoVO vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor Annahme der Buchung informiert wird. Insbesondere betrifft dies Veränderungen des Ablaufs der gebuchten Reise aus Gründen der Logistik am Zielort und aufrund von Währungsveränderungen. Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von alterslos nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3. Bezahlung und Rücktritt:
Mit der Buchung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von ca. 20 Prozent des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nach Ziffer 6 nicht mehr abgesagt werden kann. Werden die Zahlungsfristen trotz Mahnung zur Zahlung nicht eingehalten, ist alterslos berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 323 BGB) und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten (zur Höhe siehe Punkt 4.)
4. Rücktritt und Umbuchung:
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, wird statt des Reisepreises eine Rücktrittsgebühr wie folgt fällig:
60 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;
29 Tage bis 15 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
14 Tage bis 2 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises Bei Absage der Reise 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise werden 90% des Reisepreises fällig.
Von einer Berechnung der Pauschalen wird abgesehen, wenn ein vom Kunden benannter Ersatzteilnehmer in den Reisevertrag eintritt.
Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Schreiben ist alterslos der übersandte Sicherungsschein zurückzusenden. Als Stichtag des Rücktritts gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei alterslos. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung + einer Corona-Versicherung.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die alterslos ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die alterslos nicht zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Alterslos zahlt jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit diese von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an alterslos zurückerstattet worden sind.
6. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl – Absage der Reise
Wird in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl und die Folgen bei deren Nichterreichen hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann alterslos die Reise absagen und vom Vertrag zurücktreten. Eine Absage später als 28 Tage vor Beginn der Reise ist nicht zulässig. Auf den Reisepreis geleistete Beträge werden in voller Höhe zurückerstattet.
7. Kündigung:
Alterslos kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Bedingung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält. Dabei behält alterslos den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch die Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die alterslos aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der betreffende Kunde selbst.
Im Falle einer Kündigung wegen höherer Gewalt richten sich die Kündigungsrechte der Parteien nach § 651jBGB.
8. Obliegenheiten des Kunden:
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung und alterslos spätestens einen Monat nach Beendigung der gebuchten Reise unter der unten genannten Adresse schriftlich anzuzeigen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.- Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei alterslos die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet alterslos innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haftet für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Wir empfehlen, für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (z.B. Haftpflichtversicherung), der auch im Ausland gültig ist.
9. Haftung des Reiseveranstalters:
Die vertragliche Haftung von alterslos ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit alterslos für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Für alle gegen alterslos gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir für Sachschäden je Kunde und Reise bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
alterslos haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen ausdrücklich lediglich vermittelt werden und auch nicht bei evtl. Verspätungen und damit verbundenen Terminverschiebungen. Erfolgt der Transport der Kunden am Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln, so haftet alterslos nicht für Verluste oder Beschädigung von Reisegepäck.
10. Pass- und Visaerfordernisse, andere Vorschriften:
Alterslos informiert deutsche Staatsangehörige über Pass- und Visa- und Gesundheitserfordernisse, die für die Reise erforderlich sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, alterslos hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht oder schlecht erfüllt. Insbesondere Zoll- und Devisenvorschriften im Ausland sind einzuhalten.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
11. Ausschluss von Ansprüchen/Anzeigefristen, Verjährung:
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber alterslos unter der unten genannten Adresse schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und alterslos Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder wir die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Sonstige Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen alterslos und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13. Datenschutz:
Die personenbezogenen Daten, die alterslos zur Verfügung gestellt werden, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Alterslos hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.
Stand: Dezember 2023
Rena Kahle, Welserstr. 13-15, 10777 Berlin, 030-217 79 10, 0151-46 46 36 04
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