Allgemeine Reisebedingungen (AGB) für die alterslos-Bildungsreisen
Gültig ab 30. Januar 2026
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Angebote, für die alterslos-Bildungsreisen, im Folgenden „alterslos“, als Reiseveranstalter auftritt.
Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und alterslos im Buchungsfall zustandekommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch!
1. Abschluss des Reisevertrags
Der Reisevertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung der Reisebuchung des Kunden durch alterslos zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde eine Reisebestätigung sowie den Sicherungsschein / Nachweis der Insolvenzabsicherung gemäß § 651r BGB.
2. Vertragsinhalt / Leistungen
Vertragsinhalt sind die in der Reisebestätigung aufgeführten Leistungen sowie die jeweiligen Reiseausschreibungen. Änderungen von vorvertraglichen Informationen sind gemäß Art. 250 § 3 EGBGB zulässig, sofern sie vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden. Alterslos kann nach Vertragsschluss Änderungen der vertraglichen Leistungen vornehmen, sofern diese Änderungen nicht erheblich sind, den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden unverzüglich gemäß § 651f BGB auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt werden.
3. Zahlung
Mit der Buchung, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Sicherungsscheines, ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zu zahlen. Der Restbetrag ist Nach Erhalt der Rechnung zum dort angegebenen Zeitpunkt zahlen, wenn also feststeht, dass die Reise durchgeführt wird und insbesondere nach Ziffer 5 nicht mehr abgesagt werden kann. Wird nicht fristgerecht gezahlt, kann alterslos nach Mahnung und Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 verlangen (§ 323 BGB).
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornierung) / Ersatzperson
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten (§ 651h BGB). Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert alterslos den Anspruch auf den Reisepreis. In diesem Fall kann alterslos eine Entschädigung wie folgt verlangen:
Zeitpunkt des Rücktritts Entschädigung
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- 29–15 Tage vor Reisebeginn: 45 % des Reisepreises
- 14– 2 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- ab 1 Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, alterslos nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von
alterslos geforderte Entschädigungspauschale. alterslos kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche
Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffen worden wären.
Der Kunde kann kostenfrei eine Ersatzperson stellen, sofern diese die Reisevoraussetzungen erfüllt (§ 651e BGB). Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Mit dem Schreiben ist alterslos der übersandte Sicherungsschein zurückzusenden. Als Stichtag des Rücktritts gilt der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei alterslos. alterslos behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit alterslos nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.
In diesem Fall ist alterslos verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
alterslos empfiehlt dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
(Mindestteilnehmerzahl / Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände)
Ist in der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl genannt und wird diese nicht erreicht, kann alterslos gemäß § 651h Abs. 4 BGB die Reise
absagen und
vom Vertrag zurücktreten:
- spätestens 30 Tage vor Reisebeginn (Reisen länger als 6 Tage),
- spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (Reisen 2–6 Tage),
- spätestens 7 Tage** vor Reisebeginn (Reisen < 2 Tage)
- Alterslos kann die Reise auch absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn
- alterslos an der Erfüllung des Vertrages aufgrund unvermeidbarer,
- außergewöhnlicher Umstände gehindert wird.
- Tritt alterslos vom Vertrag zurück, werden bereits gezahlte Beträge unverzüglich erstattet
6. Kündigung während der Reise
alterslos kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt der Reise kündigen, wenn der Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendingung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält (§ 314 BGB).
Dabei behält alterslos den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch die Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die alterslos aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der betreffende Kunde selbst. Bei außergewöhnlichen Umständen (höherer Gewalt) kann gemäß
§ 651h Abs. 3 BGB gekündigt werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Leistungen aus Gründen, die alterslos nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Alterslos erstattet jedoch ersparte Aufwendungen, soweit diese von Leistungsträgern zurückerstattet werden (§ 651m BGB).
8. Mängel / Rechte und Pflichten des Kunden
Treten Reisemängel auf, muss der Kunde unverzüglich Abhilfe verlangen (§651o BGB). Kontakt während der Reise ist der Reiseleiter als Vertreter von alterslos oder alterslos. Der Reiseleiter ist als Vertreter von alterslos beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
Soweit alterslos infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er alterslos zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von alterslos verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Regelungen und haftet für Schäden gegenüber Dritten oder anderen Teilnehmern nach gesetzlichen Vorschriften. Alterslos empfiehlt für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen (z.B. Haftpflichtversicherung), der auch im Ausland gültig ist.
9. Haftung des Reiseveranstalters
Die Haftung für Sachschäden ist – außer bei Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§ 651p BGB), sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Für Fremdleistungen (z. B. optionale Ausflüge) haftet alterslos nicht als Reiseveranstalter, wenn diese ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind.
Ebensowenig haftet alterslos nicht bei eventuellen Verspätungen und damit verbundenen Terminverschiebungen oder bei Transport der Kunden am Zielort mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen notwendiger Reise- und Ausweisdokumente sowie für deren ausreichende Gültigkeit. Er ist ebenso vollständig selbst verantwortlich für die Einhaltung von Gesundheits- und Zollbestimmungen sowie Devisenvorschriften im Ausland.
alterslos informiert über für deutsche Staatsbürger geltende Vorschriften (Art.250 § 3 Nr. 6 EGBGB). Für Angehörige anderer Staaten empfiehlt alterslos eine Kontaktaufnahme mit dem jeweils zuständigen Konsulat. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung von Gesetzen und Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, alterslos hat seine Hinweispflichten schuldhaft nicht oder schlecht erfüllt.
11. Verjährung
Reisevertragliche Ansprüche (§ 651i BGB) verjähren in zwei Jahren nach §651j Abs. 2 BGB.
12. Datenschutz (DSGVO)
alterslos verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Reisevertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertragserfüllung) und Art. 6 Abs. 1 c DSGVO (gesetzliche Pflichten). Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist.
Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Der Kunde hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 15–21 DSGVO) jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten kann sich jederzeit an folgenden Kontakt gewendet werden:
alterslos-Bildungsreisen
Rena Kahle, Welserstr. 13-15, 10777 Berlin,
mobil +49 151 46 46 36 04
E-Mail: Rena Kahle
Des Weiteren steht dem Kunden ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Eine Liste der zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten kann folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
13. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages sowie der vorliegenden Reise- und Zahlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen alterslos und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
